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9/10-Regelung für SaZ

Erläuterung der 9/10-Regelung

Herzlich Willkommen bei der TS Finanzwelt, Ihrem erfahrenen Partner für die Absicherung von Berufs- und Zeitsoldaten. Seit über 30 Jahren begleiten wir Soldaten in allen finanziellen Belangen und kennen die Herausforderungen, die das Berufsbild mit sich bringt. Eine dieser Herausforderungen ist die sogenannte 9/10-Regelung in der Krankenversicherung.

Die 9/10-Regelung legt fest, dass Sie in der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit mindestens 9/10 (90%) gesetzlich versichert sein müssen, um in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen zu werden. Diese Regel kann für Zeitsoldaten bei Renteneintritt eine große finanzielle Belastung darstellen, die es vorzubeugen gilt.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und Expertise haben wir bei der TS Finanzwelt spezifische Lösungskonzepte für diese Problematik entwickelt. Unser Ziel ist es, Sie umfassend und transparent zu beraten und gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Krankenversicherungslösung zu erarbeiten. Wir stehen für persönliche Betreuung und setzen uns dafür ein, dass Sie sowohl während Ihrer aktiven Zeit als auch nach Dienstaustritt optimal abgesichert sind.

Unsere Lösungen für Sie als SaZ

Anwartschaftsversicherung für SaZ

Eine Anwartschaftsversicherung kann die ideale Lösung sein, um schon bei Dienstantritt für das Rentenalter vorzusorgen und um die Herausforderungen der 9/10-Regelung für Zeitsoldaten zu meistern.  Durch die Anwartschaft bleibt Ihre Krankenversicherung dahingehend aktiv, dass die Jahre der Anwartschaft als Versicherungsjahre gezählt werden, als wären Sie gesetzlich krankenversichert gewesen. Dies ermöglicht Ihnen, im Rentenalter in der Krankenversicherung der Rentner abgesichert zu sein und geringere Beiträge zu zahlen. Bei der TS Finanzwelt bieten wir maßgeschneiderte Anwartschaftsversicherungen für Zeitsoldaten, die Ihnen später einen reibungslosen Übergang in die Krankenversicherung der Rentner ermöglichen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich individuell beraten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und wir übernehmen alle Aufgaben rund um Ihre Anwartschaft für Sie!

Einmalige Lösung für bereits aktive SaZ

Auch wenn Sie bereits als Zeitsoldat tätig sind und eine klassische Anwartschaftsversicherung nicht mehr möglich ist, haben wir bei TS Finanzwelt eine passende Lösung für Sie. Dank unserer Expertise und unseres innovativen Ansatzes haben wir eine einmalige Lösung entwickelt, die es Ihnen ermöglicht, die Hürden der 9/10-Regelung geschickt zu überwinden. Lassen Sie sich von uns beraten und entdecken Sie, wie Sie optimal abgesichert in Ihre Zukunft blicken können. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserer transparenten Beratung. Kontaktieren Sie uns, damit wir mit Ihnen Ihr individuelles Konzept erarbeiten können!

Ihre Vorteile

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Planungssicherheit während und nach Ihrer Dienstzeit

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Optimale Absicherung und Planbarkeit

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Lösungen auch für SaZ, die bereits im Dienst sind

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Umfangreiche Beratung und Prüfung aller möglichen Optionen

Unsere Antwort zu deinen Fragen

Lebenslange Rente: Hierbei wird die Rentenzahlung lebenslang fortgesetzt, unabhängig von der individuellen Lebenserwartung.rnrnZeitlich begrenzte Rente: Es besteht die Möglichkeit, die Rentenzahlungen für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, z.B. für 10, 15 oder 20 Jahre.rnrnKapitalwahlrente: Anstelle einer lebenslangen Rente kann auch eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals gewählt werden. Dabei wird das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt.rnrnKombination aus Rente und Kapital: Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine lebenslange Rente als auch eine einmalige Kapitalauszahlung zu vereinbaren.rnrnTeilauszahlungen: Es kann vereinbart werden, dass Teile des angesparten Kapitals zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt werden, während der Rest als lebenslange Rente fortgeführt wird.rnrnHinterbliebenenrente: Im Todesfall des Versicherungsnehmers können Rentenzahlungen an Hinterbliebene vereinbart werden, um eine finanzielle Absicherung für den Partner oder andere Hinterbliebene zu gewährleisten.

Lebenslange Rente: Hierbei wird die Rentenzahlung lebenslang fortgesetzt, unabhängig von der individuellen Lebenserwartung.rnrnZeitlich begrenzte Rente: Es besteht die Möglichkeit, die Rentenzahlungen für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, z.B. für 10, 15 oder 20 Jahre.rnrnKapitalwahlrente: Anstelle einer lebenslangen Rente kann auch eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals gewählt werden. Dabei wird das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt.rnrnKombination aus Rente und Kapital: Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine lebenslange Rente als auch eine einmalige Kapitalauszahlung zu vereinbaren.rnrnTeilauszahlungen: Es kann vereinbart werden, dass Teile des angesparten Kapitals zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt werden, während der Rest als lebenslange Rente fortgeführt wird.rnrnHinterbliebenenrente: Im Todesfall des Versicherungsnehmers können Rentenzahlungen an Hinterbliebene vereinbart werden, um eine finanzielle Absicherung für den Partner oder andere Hinterbliebene zu gewährleisten.

Lebenslange Rente: Hierbei wird die Rentenzahlung lebenslang fortgesetzt, unabhängig von der individuellen Lebenserwartung.rnrnZeitlich begrenzte Rente: Es besteht die Möglichkeit, die Rentenzahlungen für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, z.B. für 10, 15 oder 20 Jahre.rnrnKapitalwahlrente: Anstelle einer lebenslangen Rente kann auch eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals gewählt werden. Dabei wird das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt.rnrnKombination aus Rente und Kapital: Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine lebenslange Rente als auch eine einmalige Kapitalauszahlung zu vereinbaren.rnrnTeilauszahlungen: Es kann vereinbart werden, dass Teile des angesparten Kapitals zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt werden, während der Rest als lebenslange Rente fortgeführt wird.rnrnHinterbliebenenrente: Im Todesfall des Versicherungsnehmers können Rentenzahlungen an Hinterbliebene vereinbart werden, um eine finanzielle Absicherung für den Partner oder andere Hinterbliebene zu gewährleisten.

Lebenslange Rente: Hierbei wird die Rentenzahlung lebenslang fortgesetzt, unabhängig von der individuellen Lebenserwartung.rnrnZeitlich begrenzte Rente: Es besteht die Möglichkeit, die Rentenzahlungen für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, z.B. für 10, 15 oder 20 Jahre.rnrnKapitalwahlrente: Anstelle einer lebenslangen Rente kann auch eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals gewählt werden. Dabei wird das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt.rnrnKombination aus Rente und Kapital: Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine lebenslange Rente als auch eine einmalige Kapitalauszahlung zu vereinbaren.rnrnTeilauszahlungen: Es kann vereinbart werden, dass Teile des angesparten Kapitals zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt werden, während der Rest als lebenslange Rente fortgeführt wird.rnrnHinterbliebenenrente: Im Todesfall des Versicherungsnehmers können Rentenzahlungen an Hinterbliebene vereinbart werden, um eine finanzielle Absicherung für den Partner oder andere Hinterbliebene zu gewährleisten.

Lebenslange Rente: Hierbei wird die Rentenzahlung lebenslang fortgesetzt, unabhängig von der individuellen Lebenserwartung.rnrnZeitlich begrenzte Rente: Es besteht die Möglichkeit, die Rentenzahlungen für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, z.B. für 10, 15 oder 20 Jahre.rnrnKapitalwahlrente: Anstelle einer lebenslangen Rente kann auch eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals gewählt werden. Dabei wird das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt.rnrnKombination aus Rente und Kapital: Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine lebenslange Rente als auch eine einmalige Kapitalauszahlung zu vereinbaren.rnrnTeilauszahlungen: Es kann vereinbart werden, dass Teile des angesparten Kapitals zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt werden, während der Rest als lebenslange Rente fortgeführt wird.rnrnHinterbliebenenrente: Im Todesfall des Versicherungsnehmers können Rentenzahlungen an Hinterbliebene vereinbart werden, um eine finanzielle Absicherung für den Partner oder andere Hinterbliebene zu gewährleisten.

Lebenslange Rente: Hierbei wird die Rentenzahlung lebenslang fortgesetzt, unabhängig von der individuellen Lebenserwartung.rnrnZeitlich begrenzte Rente: Es besteht die Möglichkeit, die Rentenzahlungen für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, z.B. für 10, 15 oder 20 Jahre.rnrnKapitalwahlrente: Anstelle einer lebenslangen Rente kann auch eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals gewählt werden. Dabei wird das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt.rnrnKombination aus Rente und Kapital: Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine lebenslange Rente als auch eine einmalige Kapitalauszahlung zu vereinbaren.rnrnTeilauszahlungen: Es kann vereinbart werden, dass Teile des angesparten Kapitals zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt werden, während der Rest als lebenslange Rente fortgeführt wird.rnrnHinterbliebenenrente: Im Todesfall des Versicherungsnehmers können Rentenzahlungen an Hinterbliebene vereinbart werden, um eine finanzielle Absicherung für den Partner oder andere Hinterbliebene zu gewährleisten.